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   BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66   

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https://dejure.org/1967,258
BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66 (https://dejure.org/1967,258)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1967 - KZR 10/66 (https://dejure.org/1967,258)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1967 - KZR 10/66 (https://dejure.org/1967,258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit eines Lizenzvertrags über Kugelschreiber - Erhebung von Nichtigkeitsklagen gegen Patente - Benutzung von lizenzierten Patenten über Kugelschreiber - Erstreckung einer Lizenzzahlungspflicht auf patentfreie Gegenstände - Lizenzvertrag als Vergleich im Sinne des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kugelschreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 33
  • NJW 1968, 351
  • MDR 1968, 121
  • GRUR 1968, 218
  • BB 1968, 8
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.

    Ein solcher Verweisungsantrag kann auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. RGZ 165, 374, 383/84; 170, 226, 232; BGHZ 13, 145, 153 [BGH 27.04.1954 - I ZR 239/52] ; 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] .

  • RG, 21.01.1941 - VII 32/40

    1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.

    Ein solcher Verweisungsantrag kann auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. RGZ 165, 374, 383/84; 170, 226, 232; BGHZ 13, 145, 153 [BGH 27.04.1954 - I ZR 239/52] ; 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] .

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Ausaugehen ist davon, daß das Urteil des Landgerichts, das über ein einheitliches Klagebegehren einheitlich entschieden hatte, nur mit einem einheitlichen Rechtsmittel angefochten werden konnte (BGHZ 31, 162, 165 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] /66 "Malzflocken").

    Da nun aber das Oberlandesgericht Nürnberg, wie im angefochtenen Urteil im Ergebnis zu Recht bemerkt, sein Verfahren nicht etwa gemäß § 96 Abs. 2 GWB aussetzen konnte, bis ein zuständiges Kartellgericht hinsichtlich der kartellrechtlichen Gesichtspunkte entschieden hätte, da es aber andererseits auch nicht selber ein "Teilurteil" nur hinsichtlich der nicht-kartellrechtlichen Gesichtspunkte erlassen durfte, hätte es anregen müssen, den Antrag zu stellen, daß die Berufung im ganzen an das Oberlandesgericht München als dasjenige Oberlandesgericht verwiesen würde, das über die Berufung nicht nur, weil dafür ausschließlich zuständig, unter den kartellrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch, weil insoweit nichts Gegenteiliges bestimmt, unter den nicht-kartellrechtlichen, insbesondere den patentrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden befugt gewesen wäre (vgl. BGHZ 31, 162, 166 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] /67).

  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Ein solcher Verweisungsantrag kann auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. RGZ 165, 374, 383/84; 170, 226, 232; BGHZ 13, 145, 153 [BGH 27.04.1954 - I ZR 239/52] ; 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] .
  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Ein solcher Verweisungsantrag kann auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. RGZ 165, 374, 383/84; 170, 226, 232; BGHZ 13, 145, 153 [BGH 27.04.1954 - I ZR 239/52] ; 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] .
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.
  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (hier: Nürnberg-Fürth) konnte daher, wie der erkennende Senat bei einer ähnlichen Sach- und Rechtslage in einem entsprechenden niedersächsischen Fall bereits entschieden hat (NJW 1965, 2249 Nr. 3 "Brotkrieg"), im Sinne des § 518 Abs. 1 ZPO wirksam zumindest auch bei demjenigen Oberlandesgericht eingelegt werden, das gemäß § 119 GVG allgemein für die Berufungen gegen die Entscheidungen dieses Landgerichts zuständig ist, hier also bei dem Oberlandesgericht Nürnberg.
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Ihren Vortrag zur kartellrechtlichen Unwirksamkeit des Lizenzvertrags hat sie unter anderem dahin ergänzt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum MilRegGes 56 (BGHZ 16, 296) ein Vergleich über den Bestand eines in Wirklichkeit nicht vorhandenen ausschließlichen Schutzrechtes nur dann nicht gegen das Kartellrecht verstoße, wenn er allein darauf abzielte, einen Streit über den Bestand des Schutzrechtes beizulegen, und nur unter der weiteren Voraussetzung, daß auch bei objektiver Beurteilung ernsthafte Zweifel berechtigt gewesen seien und der angebliche Schutzrechtsinhaber bei Abschluß des Vergleichs in der Vorstellung gehandelt habe, aus seinem angeblichen Ausschließlichkeitsrecht keine weitergehenden Rechte herzuleiten als sie ihm das Gesetz zubillige.
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59

    Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.
  • RG, 13.03.1902 - VI 437/01

    Unterbrechung der Anspruchsverjährung; Rechtskraft; Gemischtes Urteil

  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 73/16

    Wohnungseigentumssache: Zuständiges Gericht für die Geltendmachung eines

    c) Da die Rechtsbeschwerde hilfsweise die (Zurück-)Verweisung an das zuletzt genannte Gericht beantragt hat und ein solcher Antrag in Fällen der vorliegenden Art zulässigerweise auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77, BGHZ 72, 182, 198; Urteil vom 9. November 1967 - KZR 19/66, BGHZ 49, 33, 39), ist die Sache unmittelbar an das nach § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG zuständige Landgericht Lüneburg zu verweisen.
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Die weiteren Fragen, ob das Landgericht gerade in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden und ob es dies kenntlich gemacht haben muß (vgl. dazu die Senatsurteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber" und BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"), können im vorliegenden Fall auf sich beruhen.

    Eine andere Frage ist es, ob das Kartell-Oberlandesgericht darüber hinaus zuständig ist, wenn im ersten Rechtszug ein nach §§ 87, 89 GWB für Kartellsachen zuständiges Landgericht entschieden hat, ohne sich als solches zu kennzeichnen, und es sich tatsächlich um eine Kartellsache im Sinne des § 87 Abs. 1 GWB handelt (so wohl OLG Celle NJW 1973, 808; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

    Im Urteil BGHZ 49, 33, 37 ("Kugelschreiber"), dem ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem das Landgericht nicht erkennbar in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hatte, hat der erkennende Senat ausgeführt, die Berufung habe wirksam "zumindest auch" bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden können.

    Auch hat die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats das Ziel einer klaren Zuständigkeitsregelung durch die Forderung zu erreichen gesucht, es müsse deutlich klargestellt sein, daß das Landgericht in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hat, damit keinem Zweifel unterliege, bei welchem Gericht die Berufung einzulegen sei (vgl. außer den schon genannten Entscheidungen BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; vom 24. Juni 1965 a.a.O. "Brotkrieg" noch das Urteil vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 - MDR 197[xxxxx]736, 737).

    Eine befriedigende Lösung, die sowohl dem Sinn der besonderen Zuständigkeitsregelung für Kartellsachen wie dem Interesse an Rechtsklarheit Rechnung trägt, läßt sich daher nur in der Weise finden, daß eine Berufung, über die das Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden hat, fristwahrend auch bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann, das die Sache dann nach § 281 ZPO auf Antrag an das Kartell-Oberlandesgericht zu verweisen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Die Entscheidung über den vom Kläger geltend gemachten (prozessualen) Anspruch, nämlich den mit der Klage zur Entscheidung des Gerichts gestellten Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages aufgrund eines bestimmten Sachverhalts, kann sachlich nur einheitlich ergehen; ein Teil- oder Zwischenurteil über eine einzelne von mehreren konkurrierenden Anspruchsgrundlagen ist nicht möglich (Senatsurteil vom 9. Juli 1953 - III ZR 321/51 = LM ZPO § 304 Nr. 5; BGH Urteile vom 20. September 1960 - 1 ZR 45/59 - NJW 1961, 72 und vom 26. November 1963 - VI ZR 223/62 - VersR 1964, 164; BGHZ 49, 33, 36 [BGH 09.11.1967 - K ZR 10/66]; 72, 34, 36 [BGH 13.06.1978 - VI ZR 39/77]= LM ZPO § 301 Nr. 25 mit Anm. Dunz).
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